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Gesetz über das Verhalten von Gäst*innen bei Brettspielerunden

von Johannes

§1 Zweck und Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt das Verhalten von Gäst*innen bei Brettspielerunden, um den Spielspaß und die Qualität des Spielerlebnisses zu wahren.
  2. Dieses Gesetz gilt für alle öffentlichen oder privaten Brettspielveranstaltungen und -runden, die im Rahmen des Ministeriums für Brettspielspaß stattfinden. Anderorts stattfindende Veranstaltungen werden angehalten, sich ebenfalls diesen Regelungen ebenfalls zu unterwerfen.

§2 Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Gäst*innen bei Brettspielerunden sind angehalten, sich respektvoll und fair zu verhalten, sowohl gegenüber anderen Spielern als auch gegenüber den bereitgestellten Spielmaterialien.
  2. Jede Form von störendem Verhalten, wie ungebührliche Lautstärke, Beleidigungen, Tableflips oder absichtliche Regelverstöße, ist untersagt.

§3 Umgang mit Spielmaterialien

  1. Gäst*innen sind verpflichtet, die bereitgestellten Spielmaterialien sorgsam zu behandeln. Insbesondere ist untersagt, Spielmaterial zu beschädigen, in dem beispielsweise Karten verknickt werden.
  2. Es ist Gäst*innen untersagt, Spielmaterialien mit fettigen oder schmutzigen Fingern anzufassen.
  3. Gäst*innen sind angehalten, Spielmaterialien nach der Nutzung in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuführen und gegebenenfalls zu reinigen.
  4. Nach dem Spiel sind Gäst*innen angehalten, die Spielmaterialien gemeinsam und ordentlich mit dem*der Gastgeber*in in der Spielpackung zu verstauen.

§4 Regelerklärungen

  1. Gäst*innen sind dazu verpflichtet, etwaigen Regelerklärungen aufmerksam zuzuhören. Dabei ist es insbesondere zu unterlassen, Mobilfunkgeräte während der Erklärung in die Hand zu nehmen.

§5 Strafen und Sanktionen

  1. Verstöße gegen dieses Gesetz können zur Verwarnung oder zum Ausschluss des*der betreffenden Gastes*Gästin von der laufenden Brettspielveranstaltung führen. (2) Das Ministerium für Brettspielspaß behält sich das Recht vor, zusätzliche Maßnahmen, wie eine zeitlich begrenzte Sperre für künftige Veranstaltungen, zu verhängen, je nach Schwere des Verstoßes.

§6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 10.10.2023 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen in Bezug auf das Verhalten von Gäst*innen bei Brettspielerunden.

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