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Gesetz über den Umgang mit Gäst*innen bei Brettspielerunden

von Johannes
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§1 Zweck und Geltungsbereich

  1. Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Gäst*innen bei Brettspielerunden, um das Miteinander und den Spaß am gemeinsamen Spiel zu fördern.
  2. Dieses Gesetz gilt für alle Gastgeber*innen von Brettspielerunden, die Gäst*innen in ihren privaten Räumlichkeiten empfangen.

§2 Gastgeberpflichten

  1. Die Gastgeber*innen sind dazu verpflichtet, ihre Gäst*innen herzlich zu empfangen und ihnen das Gefühl der Willkommenheit zu vermitteln.
  2. Die Gastgeber*innen sollen die Gäst*innen über die geplanten Brettspiele und den Spielverlauf informieren.
  3. Die Gastgeber*innen sind angehalten, für das leibliche Wohl der Gäst*innen zu sorgen, indem sie Getränke und Snacks zur Verfügung stellen.
  4. Die Gastgeber*innen sollen auf die Vorlieben und Abneigungen ihrer Gäst*innen in Bezug auf Brettspiele und Spielniveau Rücksicht nehmen.

§3 Kommunikation mit den Gästen

  1. Die Gastgeber*innen sind dazu verpflichtet, regelmäßig mit ihren Gäst*innen zu kommunizieren und sicherzustellen, dass sich alle amüsieren.
  2. Die Gastgeber*innen sollen die Gäst*innen ermutigen, Fragen zu stellen und ihre Meinungen zu den Spielen zu äußern.
  3. Bei eventuellen Unstimmigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten während des Spiels sollten die Gastgeber*innen als Mediatoren auftreten und versuchen, Konflikte zu lösen.
  4. Die Gastgeber*innen sollten die Gäst*innen ermutigen, in Pausen miteinander zu sprechen, um die soziale Interaktion zu fördern.

§4 Respektvoller Umgang

  1. Die Gastgeber*innen und Gäst*innen sind dazu angehalten, sich respektvoll und höflich zu verhalten und jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder beleidigendem Verhalten zu unterlassen.
  2. Die Gastgeber*innen sollten sicherstellen, dass die Brettspielregeln fair und eindeutig kommuniziert werden, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.
  3. Bei Unstimmigkeiten oder Regelunklarheiten sollten die Gastgeber*innen als Schiedsrichter dienen und eine faire Lösung herbeiführen, sofern eine Regelsuche im Internet keine Auflösung bringt.
  4. Die Gastgeber*innen und Gäst*innen sollten die Spielfreude und den Spaß am Spiel über alles andere stellen.

§5 Durchsetzung und Sanktionen

  1. Die Einhaltung dieses Gesetzes obliegt den Gastgeber*innen.
  2. Verstöße gegen dieses Gesetz können zu einem Ausschluss von zukünftigen Brettspielerunden führen.

§6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 10.10.2023 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Gästen bei Brettspielerunden.

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